Das Treppenhaus gehört zum Gemeinschaftseigentum. Verantwortlich für die Reinigung ist deshalb die Eigentümergemeinschaft (WEG) als Ganzes – sie regelt das per Mehrheitsbeschluss und Hausordnung, die Verwaltung setzt es um. Üblicher Turnus als Richtwert: Treppen wöchentlich, Glas und Geländer 14-tägig, Keller monatlich. Verbindlich ist immer, was Teilungserklärung, Hausordnung und WEG-Beschluss festlegen.
Wer muss das Treppenhaus reinigen?
Kurz: die WEG-Gemeinschaft. Das Treppenhaus ist Gemeinschaftseigentum, also liegt die Pflicht zur Reinigung bei allen Eigentümern zusammen – nicht automatisch bei einzelnen.
Wie das konkret organisiert wird, entscheidet die Gemeinschaft per Mehrheitsbeschluss. Drei Wege sind üblich:
- Eigenleistung der Bewohner. Ein Putzplan rotiert von Stockwerk zu Stockwerk. Günstig, aber konfliktanfällig – wer nicht wischt, sorgt für Ärger.
- Umlage auf die Mieter. Vermietete Eigentümer können die Reinigungspflicht per Hausordnung an ihre Mieter weitergeben. Das muss sauber im Mietvertrag verankert sein.
- Externer Dienstleister. Die WEG beauftragt eine Reinigungsfirma. Die Kosten laufen über die Betriebskostenabrechnung.
Die Hausverwaltung trifft die Entscheidung nicht allein – sie bereitet vor, holt Angebote ein und setzt den Beschluss der Eigentümer um. Wichtig: Eine reine „Mithilfe-Pflicht“ lässt sich nicht beliebig per Mehrheit erzwingen. Wer rechtssicher und streitfrei fahren will, vergibt an einen Dienstleister.
*Das ist eine allgemeine Einordnung, kein Rechtsrat. Maßgeblich sind Teilungserklärung, Hausordnung und der konkrete WEG-Beschluss Ihres Objekts.*
Wie oft? Der übliche Turnus
Es gibt keine gesetzlich vorgeschriebene Häufigkeit. Der Turnus richtet sich nach Nutzungsgrad, Lage und Größe des Objekts. Ein stark frequentiertes Mehrfamilienhaus am Stadtrand von Augsburg braucht mehr als ein ruhiges Vier-Parteien-Haus.
Folgende Werte haben sich in der Praxis bewährt – als Richtwerte, nicht als feste Regel:
| Bereich | Empfohlener Turnus (Richtwert) |
|---|---|
| Treppen, Treppenstufen, Podeste | wöchentlich |
| Eingangsbereich, Fußmatten, Briefkastenanlage | wöchentlich |
| Handläufe, Geländer, Lichtschalter, Türgriffe | 14-tägig |
| Glasflächen, Glastüren, Fensterbänke (innen) | 14-tägig |
| Aufzug (Boden, Spiegel, Tableau) | wöchentlich |
| Kellerflure, Kellertreppen | monatlich |
| Dachboden, Nebenflächen | monatlich bis quartalsweise |
Was am Ende gilt, legt der WEG-Beschluss fest. Bei Schnee, Herbstlaub oder hoher Belegung wird der Takt oft kurzfristig erhöht – ein guter Dienstleister denkt das mit.
Was gehört zur Treppenhausreinigung dazu?
Treppenhausreinigung ist Unterhaltsreinigung: die regelmäßige, wiederkehrende Pflege, die das Haus sauber hält. Sie hält den Standard, sie stellt ihn nicht von Grund auf wieder her – das wäre die Grundreinigung.
Zur laufenden Unterhaltsreinigung im Treppenhaus zählen typischerweise:
- Treppen, Podeste und Eingang feucht wischen
- Handläufe, Geländer und Türklinken abwischen
- Glasflächen und Glastüren streifenfrei reinigen
- Fußmatten und Eingang von Schmutz und Laub befreien
- Lichtschalter, Briefkästen und Fensterbänke abstauben
- Spinnweben entfernen, sichtbaren Müll mitnehmen
Klar abzugrenzen: Grundreinigung (Intensivreinigung von Böden, Beschichtungen), Fensterreinigung außen oder Sonderaufträge nach Bauphasen laufen separat. Was genau dazugehört, steht im Leistungsverzeichnis – nicht im Bauchgefühl. Mehr dazu im Ratgeber Unterhalts- vs. Grundreinigung.
Selbst organisieren oder Dienstleister?
Für kleine, selbstgenutzte Häuser kann ein Putzplan reichen. Für vermietete Objekte und Hausverwaltungen lohnt sich der Dienstleister fast immer. Die Gründe:
- Verlässlichkeit. Feste Tage, feste Leistung. Das Treppenhaus ist sauber, ob Bewohner Zeit haben oder nicht.
- Kein Streit unter Mietern. Der häufigste Reibungspunkt im Haus fällt weg. Niemand muss kontrollieren, ob der Nachbar gewischt hat.
- Dokumentation. Reinigungsnachweise statt „war doch sauber“. Das schützt die Verwaltung in der Eigentümerversammlung und bei Beschwerden.
- Fixe Kostenposition. Klar umlagefähig, planbar in der Betriebskostenabrechnung.
So sieht ein professioneller Reinigungsplan aus: Bereiche und Turnus pro Objekt definiert, ein schriftliches Leistungsverzeichnis (was, wie oft, womit), feste Reinigungstage, ein Nachweissystem und ein Ansprechpartner für Sonderfälle. Genau das liefern wir – für jedes Objekt einzeln, nicht von der Stange.
FAQ
Ist die Hausverwaltung zur Treppenhausreinigung verpflichtet?
Die Pflicht liegt bei der WEG-Gemeinschaft, nicht bei der Verwaltung allein. Die Verwaltung organisiert und beauftragt im Rahmen des Eigentümerbeschlusses. Sie putzt also nicht selbst, sondern sorgt dafür, dass es geschieht.
Wie oft muss das Treppenhaus gereinigt werden?
Gesetzlich ist kein fester Turnus vorgeschrieben. Üblich sind wöchentlich für Treppen und Eingang, 14-tägig für Glas und Geländer, monatlich für Keller. Maßgeblich ist immer die Hausordnung beziehungsweise der WEG-Beschluss Ihres Objekts.
Können Mieter zur Treppenhausreinigung verpflichtet werden?
Ja, wenn es im Mietvertrag und in der Hausordnung klar geregelt ist. Ohne diese Grundlage besteht keine Pflicht. In der Praxis führt die Eigenreinigung oft zu Streit – ein Dienstleister vermeidet das.
Sind die Kosten für einen Reinigungsdienst umlagefähig?
In der Regel ja. Kosten der laufenden Treppenhausreinigung gelten meist als umlagefähige Betriebskosten und können auf die Mieter verteilt werden. Voraussetzung ist eine entsprechende vertragliche und beschlussmäßige Grundlage.
Was kostet die Treppenhausreinigung im Monat?
Das hängt von Größe, Etagenzahl, Turnus und Ausstattung ab. Pauschalpreise führen hier in die Irre. Wir schauen uns Ihr Objekt an und legen ein klares, umlagefähiges Angebot vor.
Sauberes Treppenhaus. Kein Streit. Klarer Plan.
Sie verwalten Objekte in Augsburg und Umgebung? Wir übernehmen die Treppenhausreinigung – verlässlich, dokumentiert, mit festem Ansprechpartner. Auf Wunsch erstellen wir Ihnen ein unverbindliches Reinigungskonzept mit Leistungsverzeichnis und Turnus für Ihr Objekt.
Ruf an oder schreib per WhatsApp: +49 176 49010741. Schneller geht’s nicht.
→ Für Hausverwaltungen · Gebäudereinigung · Unterhalts- vs. Grundreinigung